Die Tagesordnung für unsere Generalversammlung am Freitag, den 3 Mai um 19 Uhr im Schützenhaus steht. Wir stellen unseren Mitgliedern neben formal wichtigen Abstimmungen und Inhalten – wie dem Jahresabschluss 2023 – die Herzstücke unseres Unternehmens vor: Die Projekte der Seeve Bürgerenergie e.G.
Nu ma Butter bei die Fische – was planen wir an PV-Anlagen, wo planen wir die, wie klein oder groß sind sie, wie weit sind wir damit, wo stehen wir? Das möchten wir Euch gerne vorstellen. Auch möchten wir unsere Mitglieder über zwei wichtige Anträge abstimmen lassen. Egal, wie viele Anteile Du hältst – jedes Mitglied hat eine Stimme.
Stichwort Stromkunden: Das ist auch ein wichtiges Thema. Wir erklären, welche Vorteile es unserem bürgereigenen Unternehmen bringt, dass Endkunden über uns ihren Strom aus EE kaufen können – bei den Bürgerwerken eG.
Bitte habt Verständnis, dass die Generalversammlung unseren Mitgliedern vorbehalten ist. Vergleichbar ist das mit einer Gesellschafterversammlung. Wir planen in diesem Jahr aber eine weitere öffentliche Info-Veranstaltung, die voraussichtlich im August stattfindet.
Falls Du verhindert bist: Voraussetzungen für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten
Du kannst eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Wie, das ist in § 43 Abs. 4 – 6 GenG geregelt. Kurz zusammengefasst hier die Voraussetzungen:
- Erteilung erfolgt vom Mitglied selbst oder seiner gesetzlichen Vertreter (Eltern)
- Ein Vertreter kann höchstens zwei Mitglieder gleichzeitig vertreten
- Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich
Wir hoffen, dass so viele Mitglieder wie möglich dabei sein können und freuen uns am 3. Mai auf Euch! Euer Seeve BEG Team